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   OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04   

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https://dejure.org/2004,4858
OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04 (https://dejure.org/2004,4858)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.05.2004 - 15 W 325/04 (https://dejure.org/2004,4858)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - 15 W 325/04 (https://dejure.org/2004,4858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines so genannten aut-aut-Falles; Herleitung eines Anspruches aus einer bürgerlich-rechtlichen Grundlage (Handelsvertretervertrag) oder aus einer arbeitsrechtlichen Grundlage (Anstellungsvertrag); Erfordernis einer Beweisaufnahme zur Überprüfung der ...

  • Judicialis

    GVG § 13; ; GVG § 17; ; ArbGG § 5 Abs. 3; ; HGB § 92a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 58 -, Rechtsweg für Klage auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, Einfirmenvertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 84 § 92
    Rechtsweg für die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 215
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04
    In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings umstritten, ob der klägerische Tatsachenvortrag, soweit dieser im Streit steht, durch eine Beweisaufnahme aufzuklären ist (KG, NJW-RR 2001, 1509 ff.; Lüke, JuS 1997, 215 [217]) oder ob es ausreichend ist, lediglich den klägerischen Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit in Bezug auf die die Zulässigkeit des von ihm behaupteten Rechtswegs begründenden Tatsachen zu überprüfen (BGH MDR 1996, 1287; OLG Köln VersR 1996, 1564; OLG Schleswig, OLG-Report 1999 S. 269; wohl auch BGHZ 133, 240 [243]; Gummer, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 13 GVG Rdn. 1 m.w.N.).

    Zwar deutet das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.07.1996 (BGHZ 133, 240 ff.) an, dass auch dann, wenn die zuständigkeits- und die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht zusammenfallen, lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung zu erfolgen hat.

  • KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00

    Vorabentscheidung über die Rechtswegzuständigkeit - Beweiserhebung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04
    In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings umstritten, ob der klägerische Tatsachenvortrag, soweit dieser im Streit steht, durch eine Beweisaufnahme aufzuklären ist (KG, NJW-RR 2001, 1509 ff.; Lüke, JuS 1997, 215 [217]) oder ob es ausreichend ist, lediglich den klägerischen Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit in Bezug auf die die Zulässigkeit des von ihm behaupteten Rechtswegs begründenden Tatsachen zu überprüfen (BGH MDR 1996, 1287; OLG Köln VersR 1996, 1564; OLG Schleswig, OLG-Report 1999 S. 269; wohl auch BGHZ 133, 240 [243]; Gummer, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 13 GVG Rdn. 1 m.w.N.).

    Die Frage wird deshalb von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet (vgl. hierzu ausführlich KG, NJW-RR 2001, 1509 ff.

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04
    Dieses Ergebnis kann jedoch, wie der Beklagte in seiner Beschwerde zutreffend ausführt, nicht - wie vom Landgericht im Beschluss vom 27.02.2004 (Aufhebung des Beweisbeschlusses vom 06.12.2003) angenommen - auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.04.1996 (NJW 1996, S. 2948) gestützt werden.
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04
    Deshalb kann es nur darauf ankommen, ob die vom Kläger zur Begründung seines Anspruchs behaupteten Tatsachen Rechtsbeziehungen oder Rechtsfolgen ergeben, die in die Zuständigkeit der Zivilgerichte fallen (GemS BGHZ 97, 312; BGHZ 102, 280; BGH NJW 88, 2297).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04
    Der Senat hält sich damit innerhalb des Rahmens der vom Bundesgerichtshof gebilligten Streitwertfestsetzung in Höhe von 1/3 bis 1/5 des Hauptsachewertes (BGH NJW 1998, 909 [910]).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04
    Deshalb kann es nur darauf ankommen, ob die vom Kläger zur Begründung seines Anspruchs behaupteten Tatsachen Rechtsbeziehungen oder Rechtsfolgen ergeben, die in die Zuständigkeit der Zivilgerichte fallen (GemS BGHZ 97, 312; BGHZ 102, 280; BGH NJW 88, 2297).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97

    Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04
    Vor diesem Hintergrund kann dann auch das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) nicht verletzt sein (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.08.1999, Az. 1 BvR 1389/97, Juris-Kennnummer KRVE 290669903).
  • OLG Köln, 23.05.1996 - 19 W 22/96

    Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit Ordentliche Gerichte -

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04
    In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings umstritten, ob der klägerische Tatsachenvortrag, soweit dieser im Streit steht, durch eine Beweisaufnahme aufzuklären ist (KG, NJW-RR 2001, 1509 ff.; Lüke, JuS 1997, 215 [217]) oder ob es ausreichend ist, lediglich den klägerischen Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit in Bezug auf die die Zulässigkeit des von ihm behaupteten Rechtswegs begründenden Tatsachen zu überprüfen (BGH MDR 1996, 1287; OLG Köln VersR 1996, 1564; OLG Schleswig, OLG-Report 1999 S. 269; wohl auch BGHZ 133, 240 [243]; Gummer, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 13 GVG Rdn. 1 m.w.N.).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 3/86

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen nichtärztlichen Leistungserbringern und

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2004 - 15 W 325/04
    Deshalb kann es nur darauf ankommen, ob die vom Kläger zur Begründung seines Anspruchs behaupteten Tatsachen Rechtsbeziehungen oder Rechtsfolgen ergeben, die in die Zuständigkeit der Zivilgerichte fallen (GemS BGHZ 97, 312; BGHZ 102, 280; BGH NJW 88, 2297).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Deshalb würde die Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten allein einen Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung überzahlter Provisionen ebenso wie einen Darlehensrückzahlungsanspruch nicht ausschließen, mögen auch für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis weitergehende Einschränkungen gelten und deshalb die behauptete Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten - sofern sie zu bejahen ist - auch bei der Prüfung der Begründetheit der Klage zu berücksichtigen sein (vgl. OLG Dresden, OLGR 2005, 50, 51 m. w. N.; siehe ferner LAG Bremen, Urteile vom 2. April 2008 - 2 Sa 264/06 und 2 Sa 326/06, juris, jeweils unter II 3).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

    Deshalb würde die Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten allein einen Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung überzahlter Provisionen ebenso wie einen Darlehensrückzahlungsanspruch nicht ausschließen, mögen auch für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis weitergehende Einschränkungen gelten und deshalb die behauptete Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten - sofern sie zu bejahen ist - auch bei der Prüfung der Begründetheit der Klage zu berücksichtigen sein (vgl. OLG Dresden, OLGR 2005, 50, 51 m.w.N.; siehe ferner LAG Bremen, Urteile vom 2. April 2008 - 2 Sa 264/06 und 2 Sa 326/06, [...], jeweils unter II 3).
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08

    Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme

    Schon der rechtliche Umstand, dass alleine der Kläger den Streitgegenstand bestimmt, spricht dafür, zur Bestimmung des zulässigen Rechtwegs grundsätzlich auf seinen Tatsachenvortrag abzustellen (OLG Bremen OLGR 2008, 834; OLG Celle OLGR 2008, 177; OLG Dresden NZA-RR 2005, 215; OLG Köln NJW 1997, 470).

    Der Möglichkeit des Klägers, durch einseitigen möglicherweise unrichtigen oder unvollständigen Tatsachenvortrag die Zuständigkeit des einen oder anderen Gerichts zu bestimmen, kann wirksam begegnet werden, indem offensichtlich nicht gegebene Anspruchsgrundlagen bei der Beurteilung der Rechtswegfrage außer Betracht bleiben und willkürlicher, rechtsmissbräuchlicher Sachvortrag ausgeschieden wird (OLGR Bremen 2008, 834; OLG Dresden NZA-RR 2005, 215).

  • OLG Bremen, 01.07.2008 - 2 W 21/08

    Anspruch auf Rückzahlung von Provisionen aus einem Handelsvertretervertrag;

    Nach Auffassung des Senats ist auch in dem hier vorliegenden Fall der "Einfachrelevanz" der Sachvortrag der Klägerin die alleinige Grundlage für die Rechtswegentscheidung, so dass Einwendungen des Beklagten unbeachtlich bleiben (ebenso OLG Dresden Beschl. v. 10.05.2004 - 15 W 325/04 - BeckRS 2004 11164, a.A. BAG NJW 94, 1172; KG NJW-RR 2001, 1509, 1510).
  • OLG Celle, 04.06.2007 - 11 U 293/06

    Rechtsweg für Ansprüche gegen einen Handelsvertreter

    Insoweit hat bereits die Klägerin zutreffend darauf hingewiesen, dass die vom Beklagten problematisierte Zuständigkeitsfrage keine Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung hat (vgl. GmS-OGB; NJW 1986, 2359 -2360; BGH, NJW-RR 2004, 935 ; BGH, NJW 1996, 3012 -3013; BGH, NJW 1991, 1686 -1688; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2006, 206-207; OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 50-52, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, SchlHA 2004, 105-106, recherchiert in juris).).
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